Die Ausbildung erfolgt nach dem dualen System. Zuständig für die berufstheoretische Ausbildung ist die Berufsschule, für die berufspraktische Ausbildung der Ausbildungsbetrieb. Die berufstheoretische Ausbildung erfolgt im Koordinatorenbereich I in Aschersleben, Magdeburger Str. 22 . Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb selbst oder alternativ in einem Bildungswerk. Die übertriebliche Unterweisung erfolgt durch die Handwerkskammer. |
Voraussetzungen | |||
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Ausbildung |
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1. Lehrjahr (Grundstufe) | ||
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Bearbeiten unterschiedlicher Werkstoffe (ca. 120 Stunden)
Vollholz, Holzplattenwerkstoffe, Kunststoffe, Metall, Glas, Darstellen der Werkstoffe in Schnittzeichnungen, zeichnerische Grundkonstruktionen. Herstellen und Zusammenfügen von Teilen (ca. 160 Stunden) Herstellen von Holzverbindungen, Furnieren, Handwerkzeuge, Herstellen einfacher Zeichnungen und Arbeitsablaufplanungen, Verarbeitungstechniken für Metall, Kunststoff und Glas. Einführung in die Maschinenarbeit (ca. 40 Stunden) Maschinenauswahl und -einsatz, Grundwissen zur Spanungstechnik |
2. Lehrjahr (Fachstufe) | ||
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Teilefertigung mit Maschinen (ca. 80 Stunden)
Maschinen der Holzbearbeitung (Aufbau und Arbeitsschutz), Werkzeugauswahl und -einsatz, CNC - Technik, Berechnungen zu Wirkungsgrad, Leistung, Schnitt- und Vorschubgeschwindigkeit. Möbel (ca. 140 Stunden) Möbelarten und Bauweisen , Herstellen von Fertigungsunterlagen, Auftragserfassung und Arbeiten mit Entwurfs- und Fertigungsunterlagen, Möbelbaugeschichte , Entwerfen und Zeichnen von Korpusmöbeln, Erarbeiten von Konstruktionsunterlagen. Einbau - und Montagetechniken (ca. 60 Stunden) Einführung in den Innenausbau, Einbaumöbel, Bauphysik. |
3. Lehrjahr (Fachstufe) | ||
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Innenausbau (ca. 140 Stunden) Einbaumöbel, Wand- und Deckenverkleidungen, feste Einbauten, Fußböden, Treppenbau, Zeichnerische Darstellung, Ermitteln des Materialbedarfs. Fenster und Türen (ca. 140 Stunden) Konstruktionen , Gestaltung und Montage von Innentüren, Außentüren und Fenstern, Zeichnerische Darstellung, Berechnungen zu Materialbedarf und Wärmetechnik. |
Ausbildungsbetriebe: | ||
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Ausbildungsbetriebe sind Tischlerwerkstätten, Holzverarbeitende Betriebe, Möbeleinrichter usw. Für Auszubildende, die keinen geeigneten Ausbildungsbetrieb finden, stehen überbetriebliche Ausbildungsträger zur Verfügung. |
Prüfungen: | ||
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Zwischenprüfung
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Kenntnisse und praktische Arbeitsprobe
nach dem 18. Ausbildungsmonat |
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Gesellenprüfung
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nach dem 3. Lehrjahr
Kenntnisse und praktische Arbeitsprobe Erstellung eines Gesellenstückes. |
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Die Prüfungen werden vor der Handwerkskammer durchgeführt. |
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